Auch in Verwaltungsverfahren steht Ihnen als Beteiligter grundsätzlich ein Recht auf Akteneinsicht zu, etwa gemäß § 29 VwVfG.
Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit unsere Kanzlei ausschließlich mit der Einholung der Akteneinsicht zu beauftragen.
Sie erhalten den digitalen Abzug der gewünschten Akte zum Festpreis von 77,00 € (inkl. MwSt.) zzgl. Auslagen für die Erstellung der Ablichtungen.
Hinweis: Manche Verwaltungen führen einen Versand von Akten nicht durch, sodass diese nur in einer Behörde vor Ort eingesehen werden kann. In diesen Fällen entsteht ein erheblicher Mehraufwand, sodass wir neben den oben genannten Kosten auch den Zeitaufwand unserer Mitarbeiter in Rechnung stellen müssen.
Grundsätzlich kann ein Antrag auf Gewährung der Akteneinsicht in jeder Lage des Verfahrens gestellt werden.
In Strafverfahren wird die Akteneinsicht in der Regel nach Abschluss der Ermittlungen gewährt, sodass es hier eventuell zu Verzögerungen kommen kann.
Auch nach dem rechtskräftigen Abschluss eines Verfahrens ist die Akteneinsicht grundsätzlich noch möglich.
Sie beauftragen uns durch Ausfüllen des Formulars.
Anschließend erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail mit den benötigten Zahlungsinformationen.
Wir beantragen gegenüber der Behörde die gewünschte Akteneinsicht.
Je nach Art und Stand des Verfahrens kann bis zur Gewährung der Akteneinsicht ein Zeitraum von mehreren Monaten vergehen.
Sobald wir die Akte erhalten haben, erstellen wir die gewünschten Ablichtungen und übersenden Ihnen die entsprechende Rechnung.
Nach Zahlung der Kostenrechnung erhalten Sie die Ablichtung der Akte auf dem gewünschten Wege übersandt.