Ihr Ansprechpartner
Tobias Eskowitz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Sie sind geschlagen, bestohlen, betrogen oder beleidigt worden und möchten nun gegen den Täter vorgehen? Sie kennen weder Namen noch Adresse des Täters?
Hier kann die Einsicht in die Ermittlungsakte helfen. Diese enthält die Ermittlungsergebnisse der Polizei, mit welchen Sie dann wiederum gegen den Täter vorgehen können – etwa um Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz durchsetzen zu können.
Als Geschädigter oder Verletzter einer Straftat haben Sie grundsätzlich das Recht auf Akteneinsicht in die Ermittlungsakte durch einen Rechtsanwalt, § 406 e Abs. 1 StPO. Dieses Recht können wir für Sie durchsetzen.
Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit unsere Kanzlei, die bundesweit im Opferrecht tätig ist, ausschließlich mit der Einholung der Akteneinsicht zu beauftragen. Wünschen Sie im Anschluss daran eine weitere Vertretung durch unsere Kanzlei, ist dies selbstverständlich möglich.
Sie erhalten den digitalen Abzug der gewünschten Akte zum Festpreis von 77,00 € (inkl. MwSt.) zzgl. Auslagen für die Erstellung der Ablichtungen.
Grundsätzlich kann ein Antrag auf Gewährung der Akteneinsicht in jeder Lage des Verfahrens gestellt werden.
In Strafverfahren wird die Akteneinsicht in der Regel nach Abschluss der Ermittlungen gewährt, sodass es hier eventuell zu Verzögerungen kommen kann.
Auch nach dem rechtskräftigen Abschluss eines Verfahrens ist die Akteneinsicht grundsätzlich noch möglich. Beachten Sie hierbei bitte, dass eventuelle Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld der Verjährung unterliegen, sodass eine zeitnahe Geltendmachung der Ansprüche stets zu empfehlen ist.
Sie beauftragen uns durch Ausfüllen des Formulars.
Anschließend erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail mit den benötigten Zahlungsinformationen.
Wir beantragen gegenüber der Behörde die gewünschte Akteneinsicht.
Je nach Art und Stand des Verfahrens kann bis zur Gewährung der Akteneinsicht ein Zeitraum von mehreren Monaten vergehen.
Sobald wir die Akte erhalten haben, erstellen wir die gewünschten Ablichtungen und übersenden Ihnen die entsprechende Rechnung.
Nach Zahlung der Kostenrechnung erhalten Sie die Ablichtung der Akte auf dem gewünschten Wege übersandt.
Der uns erteilte Auftrag bezieht sich ausschließlich auf die Gewährung der Akteneinsicht.
Sofern Sie nach dem Erhalt der Ablichtung der Akte wünschen, dass wir für Sie Ansprüche auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld durchsetzen oder eine Nebenklage führen, kontaktieren Sie uns am besten telefonisch, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Tobias Eskowitz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht