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Tobias Eskowitz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Als Opfer einer Straftat haben Sie das Recht, Einblick in die Ermittlungsakten zu nehmen.
Dieses Recht ist ein wichtiger Schritt, um Ihre Interessen zu wahren und aktiv am Verfahren teilzunehmen. Über unsere Webseite können Sie die Akteneinsicht unkompliziert und schnell beantragen – wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.
Die Einsicht in die Ermittlungsakten ermöglicht Ihnen als Geschädigtem:
Das Recht auf Akteneinsicht für Opfer ist im Strafprozessrecht verankert (§ 406e StPO) und stärkt Ihre Position im Strafverfahren.
Sie erhalten den digitalen Abzug der gewünschten Akte zum Festpreis von 77,00 € (inkl. MwSt.) zzgl. Auslagen für die Erstellung der Ablichtungen.
Als erfahrene Opferanwälte wissen wir, wie belastend ein Strafverfahren für Betroffene sein kann. Wir nehmen Ihnen den bürokratischen Aufwand ab und sorgen dafür, dass Sie zügig Zugang zu den relevanten Informationen erhalten:
Grundsätzlich kann ein Antrag auf Gewährung der Akteneinsicht in jeder Lage des Verfahrens gestellt werden.
In Strafverfahren wird die Akteneinsicht in der Regel nach Abschluss der Ermittlungen gewährt, sodass es hier eventuell zu Verzögerungen kommen kann.
Auch nach dem rechtskräftigen Abschluss eines Verfahrens ist die Akteneinsicht grundsätzlich noch möglich. Beachten Sie hierbei bitte, dass eventuelle Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld der Verjährung unterliegen, sodass eine zeitnahe Geltendmachung der Ansprüche stets zu empfehlen ist.
Übermitteln Sie uns über unser Online-Formular die relevanten Informationen zu Ihrem Fall, wie z. B. das Aktenzeichen und die zuständige Behörde.
Anschließend erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail mit den benötigten Zahlungsinformationen.
Wir prüfen Ihre Angaben und beantragen die Akteneinsicht bei der zuständigen Behörde.
Je nach Art und Stand des Verfahrens kann bis zur Gewährung der Akteneinsicht ein Zeitraum von mehreren Monaten vergehen.
Sobald wir die Akte erhalten haben, erstellen wir die gewünschten Ablichtungen und übersenden Ihnen die entsprechende Rechnung.
Nach Zahlung der Kostenrechnung erhalten Sie die Ablichtung der Akte auf dem gewünschten Wege übersandt.
Der uns erteilte Auftrag bezieht sich ausschließlich auf die Gewährung der Akteneinsicht.
Als spezialisierte Opferanwälte setzen wir uns auch nach Erhalt der Akte auf Wunsch mit Nachdruck für Ihre Rechte ein. Wir verstehen, dass jeder Fall einzigartig ist und Sie als Betroffener besondere Unterstützung benötigen. Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich zur Seite zu stehen.
Tobias Eskowitz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht