Geschädigte

Online-Akteneinsicht für Opfer einer Straftat

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Als Opfer einer Straftat haben Sie das Recht, Einblick in die Ermittlungsakten zu nehmen.

Dieses Recht ist ein wichtiger Schritt, um Ihre Interessen zu wahren und aktiv am Verfahren teilzunehmen. Über unsere Webseite können Sie die Akteneinsicht unkompliziert und schnell beantragen – wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.


Die Einsicht in die Ermittlungsakten ermöglicht Ihnen als Geschädigtem:

  • Den aktuellen Stand des Verfahrens zu überblicken
  • Wichtige Beweise und Zeugenaussagen einzusehen
  • Ihre Rechte als Nebenkläger vorzubereiten
  • Eventuelle Schadensersatzansprüche zu prüfen

Das Recht auf Akteneinsicht für Opfer ist im Strafprozessrecht verankert (§ 406e StPO) und stärkt Ihre Position im Strafverfahren.

Welche Kosten fallen an?

Sie erhalten den digitalen Abzug der gewünschten Akte zum Festpreis von 77,00 € (inkl. MwSt.) zzgl. Auslagen für die Erstellung der Ablichtungen.

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Warum Online-Akteneinsicht?

Als erfahrene Opferanwälte wissen wir, wie belastend ein Strafverfahren für Betroffene sein kann. Wir nehmen Ihnen den bürokratischen Aufwand ab und sorgen dafür, dass Sie zügig Zugang zu den relevanten Informationen erhalten:

  • Professionelle Antragstellung: Wir formulieren Ihren Antrag rechtssicher und begründen ihn so, dass er von der Staatsanwaltschaft berücksichtigt werden wird.
  • Schnelle Bearbeitung: Durch effektive Bearbeitung beschleunigen wir den Prozess der Akteneinsicht.
  • Schutz Ihrer Interessen: Wir achten darauf, dass keine schutzwürdigen Interessen verletzt werden und Sie alle für Sie wichtigen Informationen erhalten.
  • Umfassende Beratung: Wir erklären Ihnen verständlich den Inhalt der Akten und besprechen die nächsten Schritte mit Ihnen. (falls gewünscht)

Wann kann Akteneinsicht beantragt werden?

Grundsätzlich kann ein Antrag auf Gewährung der Akteneinsicht in jeder Lage des Verfahrens gestellt werden.

In Strafverfahren wird die Akteneinsicht in der Regel nach Abschluss der Ermittlungen gewährt, sodass es hier eventuell zu Verzögerungen kommen kann.

Auch nach dem rechtskräftigen Abschluss eines Verfahrens ist die Akteneinsicht grundsätzlich noch möglich. Beachten Sie hierbei bitte, dass eventuelle Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld der Verjährung unterliegen, sodass eine zeitnahe Geltendmachung der Ansprüche stets zu empfehlen ist.

So funktioniert die Online-Akteneinsicht

Was geschieht nach der Online-Akteneinsicht?

Der uns erteilte Auftrag bezieht sich ausschließlich auf die Gewährung der Akteneinsicht.

Als spezialisierte Opferanwälte setzen wir uns auch nach Erhalt der Akte auf Wunsch mit Nachdruck für Ihre Rechte ein. Wir verstehen, dass jeder Fall einzigartig ist und Sie als Betroffener besondere Unterstützung benötigen. Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich zur Seite zu stehen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner

Tobias Eskowitz

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht