Ihr Ansprechpartner
Tobias Eskowitz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Online-Akteneinsicht im Strafverfahren gibt Ihnen als Beschuldigtem das Recht, genau zu erfahren, was Ihnen vorgeworfen wird. Der Zugang zur Ermittlungsakte ist der erste und wichtigste Schritt zu einer wirksamen Verteidigung.
Unsere auf Strafrecht spezialisierte Kanzlei ermöglicht Ihnen eine rechtssichere, digitale Akteneinsicht – bundesweit und ohne bürokratischen Aufwand. Sie erhalten Zugriff auf alle relevanten Inhalte Ihrer Ermittlungsakte – etwa:
Die Akteneinsicht ist im Strafprozessrecht (§ 147 StPO) verankert und für eine faire Verteidigung unerlässlich. In der Regel darf nur der Rechtsanwalt des Beschuldigten Einsicht beantragen – deshalb übernehmen wir das gerne für Sie.
Sie erhalten den digitalen Abzug der gewünschten Akte zum Festpreis von 82,99 € (inkl. MwSt.) zzgl. Auslagen für die Erstellung der Ablichtungen.
Die Beantragung der Akteneinsicht erfordert juristisches Fachwissen und eine präzise Vorgehensweise. Unsere Kanzlei übernimmt diesen Prozess für Sie und sorgt dafür, dass Sie schnell und rechtssicher Zugang zu den relevanten Unterlagen erhalten. Mit uns profitieren Sie von:
Grundsätzlich kann ein Antrag auf Gewährung der Akteneinsicht in jeder Lage des Verfahrens gestellt werden.
In Strafverfahren wird die Akteneinsicht in der Regel nach Abschluss der Ermittlungen gewährt, sodass es hier eventuell zu Verzögerungen kommen kann.
Auch nach dem rechtskräftigen Abschluss eines Verfahrens ist die Akteneinsicht grundsätzlich noch möglich.
Übermitteln Sie uns über unser Online-Formular die relevanten Informationen zu Ihrem Fall, wie z. B. das Aktenzeichen und die zuständige Behörde.
Anschließend erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail mit den benötigten Zahlungsinformationen.
Wir prüfen Ihre Angaben und beantragen die Akteneinsicht bei der zuständigen Behörde.
Je nach Art und Stand des Verfahrens kann bis zur Gewährung der Akteneinsicht ein Zeitraum von mehreren Monaten vergehen.
Sobald wir die Akte erhalten haben, erstellen wir die gewünschten Ablichtungen und übersenden Ihnen die entsprechende Rechnung.
Nach Zahlung der Kostenrechnung erhalten Sie die Ablichtung der Akte auf dem gewünschten Wege übersandt.
Der uns erteilte Auftrag bezieht sich ausschließlich auf die Gewährung der Akteneinsicht.
Selbstverständlich stehen Ihnen auf Wunsch unsere erfahrene Fachanwälte für Strafrecht auch nach Erhalt der Akte bei allen Fragen zur Seite. Wir setzen uns mit Nachdruck für Ihre Rechte ein und sorgen dafür, dass Sie alle relevanten Informationen erhalten.
Tobias Eskowitz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht