Strafverfahren

Online-Akteneinsicht für Beschuldigte

Kontakt

Die Akteneinsicht in Ermittlungsakten spielt eine zentrale Rolle, wenn Sie in ein strafrechtliches Verfahren involviert sind – gerade als Beschuldigter. Sie ermöglicht es, den genauen Stand des Verfahrens zu erkennen, Beweise zu prüfen und die beste Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Über unsere Webseite können Sie die Akteneinsicht bequem online beauftragen und sodann von unserer rechtlichen Expertise profitieren.



Die Akteneinsicht gewährt Ihnen Zugang zu den Unterlagen, die im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens von Polizei und Staatsanwaltschaft angelegt wurden. Dazu gehören unter anderem:

  • Aussagen von Zeugen und Beschuldigten,
  • Beweismittel wie Fotos oder Gutachten,
  • Protokolle von Durchsuchungen oder Vernehmungen.

Das Recht auf Akteneinsicht ist im Strafprozessrecht verankert (§ 147 StPO) und dient dazu, eine faire Verteidigung zu gewährleisten. Allerdings steht dieses Recht in der Regel nur dem Verteidiger eines Beschuldigten zu.

Welche Kosten fallen an?

Sie erhalten den digitalen Abzug der gewünschten Akte zum Festpreis von 77,00 € (inkl. MwSt.) zzgl. Auslagen für die Erstellung der Ablichtungen.

Mehr...

Warum Online-Akteneinsicht nutzen?

Die Beantragung der Akteneinsicht erfordert juristisches Fachwissen und eine präzise Vorgehensweise. Unsere Kanzlei übernimmt diesen Prozess für Sie und sorgt dafür, dass Sie schnell und rechtssicher Zugang zu den relevanten Unterlagen erhalten. Mit uns profitieren Sie von:

  • Rechtssicherer Antragstellung: Wir stellen sicher, dass alle formellen Anforderungen erfüllt sind und Ihr Antrag bei der zuständigen Behörde Gehör findet.
  • Schneller Bearbeitung: Wir setzen uns mit der Staatsanwaltschaft oder den zuständigen Behörden in Verbindung, um die Einsichtnahme zügig zu ermöglichen.
  • Bequemer Online-Beauftragung: Füllen Sie unser Online-Formular aus – wir kümmern uns um den Rest.
  • Individueller Beratung: Wir klären mit Ihnen, welche Informationen für Ihre Verteidigung oder Interessen relevant sind. (falls gewünscht)

Wann kann Akteneinsicht beantragt werden?

Grundsätzlich kann ein Antrag auf Gewährung der Akteneinsicht in jeder Lage des Verfahrens gestellt werden.

In Strafverfahren wird die Akteneinsicht in der Regel nach Abschluss der Ermittlungen gewährt, sodass es hier eventuell zu Verzögerungen kommen kann.

Auch nach dem rechtskräftigen Abschluss eines Verfahrens ist die Akteneinsicht grundsätzlich noch möglich.

So funktioniert die Online-Akteneinsicht

Was geschieht nach der Online-Akteneinsicht?

Der uns erteilte Auftrag bezieht sich ausschließlich auf die Gewährung der Akteneinsicht.

Selbstverständlich stehen Ihnen auf Wunsch unsere erfahrene Fachanwälte für Strafrecht auch nach Erhalt der Akte bei allen Fragen zur Seite. Wir setzen uns mit Nachdruck für Ihre Rechte ein und sorgen dafür, dass Sie alle relevanten Informationen erhalten.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner

Tobias Eskowitz

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht