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Tobias Eskowitz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Die Akteneinsicht in Ermittlungsakten spielt eine zentrale Rolle, wenn Sie in ein strafrechtliches Verfahren involviert sind – gerade als Beschuldigter. Sie ermöglicht es, den genauen Stand des Verfahrens zu erkennen, Beweise zu prüfen und die beste Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Über unsere Webseite können Sie die Akteneinsicht bequem online beauftragen und sodann von unserer rechtlichen Expertise profitieren.
Die Akteneinsicht gewährt Ihnen Zugang zu den Unterlagen, die im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens von Polizei und Staatsanwaltschaft angelegt wurden. Dazu gehören unter anderem:
Das Recht auf Akteneinsicht ist im Strafprozessrecht verankert (§ 147 StPO) und dient dazu, eine faire Verteidigung zu gewährleisten. Allerdings steht dieses Recht in der Regel nur dem Verteidiger eines Beschuldigten zu.
Sie erhalten den digitalen Abzug der gewünschten Akte zum Festpreis von 77,00 € (inkl. MwSt.) zzgl. Auslagen für die Erstellung der Ablichtungen.
Die Beantragung der Akteneinsicht erfordert juristisches Fachwissen und eine präzise Vorgehensweise. Unsere Kanzlei übernimmt diesen Prozess für Sie und sorgt dafür, dass Sie schnell und rechtssicher Zugang zu den relevanten Unterlagen erhalten. Mit uns profitieren Sie von:
Grundsätzlich kann ein Antrag auf Gewährung der Akteneinsicht in jeder Lage des Verfahrens gestellt werden.
In Strafverfahren wird die Akteneinsicht in der Regel nach Abschluss der Ermittlungen gewährt, sodass es hier eventuell zu Verzögerungen kommen kann.
Auch nach dem rechtskräftigen Abschluss eines Verfahrens ist die Akteneinsicht grundsätzlich noch möglich.
Übermitteln Sie uns über unser Online-Formular die relevanten Informationen zu Ihrem Fall, wie z. B. das Aktenzeichen und die zuständige Behörde.
Anschließend erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail mit den benötigten Zahlungsinformationen.
Wir prüfen Ihre Angaben und beantragen die Akteneinsicht bei der zuständigen Behörde.
Je nach Art und Stand des Verfahrens kann bis zur Gewährung der Akteneinsicht ein Zeitraum von mehreren Monaten vergehen.
Sobald wir die Akte erhalten haben, erstellen wir die gewünschten Ablichtungen und übersenden Ihnen die entsprechende Rechnung.
Nach Zahlung der Kostenrechnung erhalten Sie die Ablichtung der Akte auf dem gewünschten Wege übersandt.
Der uns erteilte Auftrag bezieht sich ausschließlich auf die Gewährung der Akteneinsicht.
Selbstverständlich stehen Ihnen auf Wunsch unsere erfahrene Fachanwälte für Strafrecht auch nach Erhalt der Akte bei allen Fragen zur Seite. Wir setzen uns mit Nachdruck für Ihre Rechte ein und sorgen dafür, dass Sie alle relevanten Informationen erhalten.
Tobias Eskowitz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht