Online-Akteneinsicht im Strafverfahren – jetzt digital beantragen!

Online-Akteneinsicht im Strafverfahren

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Online-Akteneinsicht im Strafverfahren gibt Ihnen als Beschuldigtem das Recht, genau zu erfahren, was Ihnen vorgeworfen wird. Der Zugang zur Ermittlungsakte ist der erste und wichtigste Schritt zu einer wirksamen Verteidigung.


Unsere auf Strafrecht spezialisierte Kanzlei ermöglicht Ihnen eine rechtssichere, digitale Akteneinsicht – bundesweit und ohne bürokratischen Aufwand. Sie erhalten Zugriff auf alle relevanten Inhalte Ihrer Ermittlungsakte – etwa:

  • Zeugenaussagen und Vernehmungsprotokolle
  • Polizeiberichte und Durchsuchungsprotokolle
  • Beweismittel wie Fotos, Videos oder Gutachten

Die Akteneinsicht ist im Strafprozessrecht (§ 147 StPO) verankert und für eine faire Verteidigung unerlässlich. In der Regel darf nur der Rechtsanwalt des Beschuldigten Einsicht beantragen – deshalb übernehmen wir das gerne für Sie.

Welche Kosten fallen an?

Sie erhalten den digitalen Abzug der gewünschten Akte zum Festpreis von 82,99 € (inkl. MwSt.) zzgl. Auslagen für die Erstellung der Ablichtungen.

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Warum Online-Akteneinsicht nutzen?

Die Beantragung der Akteneinsicht erfordert juristisches Fachwissen und eine präzise Vorgehensweise. Unsere Kanzlei übernimmt diesen Prozess für Sie und sorgt dafür, dass Sie schnell und rechtssicher Zugang zu den relevanten Unterlagen erhalten. Mit uns profitieren Sie von:

  • Rechtssicherer Antragstellung: Wir stellen sicher, dass alle formellen Anforderungen erfüllt sind und Ihr Antrag bei der zuständigen Behörde Gehör findet.
  • Schneller Bearbeitung: Wir setzen uns mit der Staatsanwaltschaft oder den zuständigen Behörden in Verbindung, um die Einsichtnahme zügig zu ermöglichen.
  • Bequemer Online-Beauftragung: Füllen Sie unser Online-Formular aus – wir kümmern uns um den Rest.
  • Individueller Beratung: Wir klären mit Ihnen, welche Informationen für Ihre Verteidigung oder Interessen relevant sind. (falls gewünscht)

Wann kann Akteneinsicht beantragt werden?

Grundsätzlich kann ein Antrag auf Gewährung der Akteneinsicht in jeder Lage des Verfahrens gestellt werden.

In Strafverfahren wird die Akteneinsicht in der Regel nach Abschluss der Ermittlungen gewährt, sodass es hier eventuell zu Verzögerungen kommen kann.

Auch nach dem rechtskräftigen Abschluss eines Verfahrens ist die Akteneinsicht grundsätzlich noch möglich.

So funktioniert die Online-Akteneinsicht

Was geschieht nach der Online-Akteneinsicht?

Der uns erteilte Auftrag bezieht sich ausschließlich auf die Gewährung der Akteneinsicht.

Selbstverständlich stehen Ihnen auf Wunsch unsere erfahrene Fachanwälte für Strafrecht auch nach Erhalt der Akte bei allen Fragen zur Seite. Wir setzen uns mit Nachdruck für Ihre Rechte ein und sorgen dafür, dass Sie alle relevanten Informationen erhalten.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner

Tobias Eskowitz

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht