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Tobias Eskowitz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Im Fall eines Straf- oder Bußgeldverfahrens kann es für den Beschuldigten ratsam sein, sich zur Sache zu äußern.
Dies ist jedoch ohne vorherige Akteneinsicht nicht empfehlenswert. Denn erst durch die Akteneinsicht kann sich der Beschuldigte einen Überblick über den Tatvorwurf und die entsprechenden Beweismittel (Zeugenaussagen, Lichtbilder etc.) verschaffen und seine Verteidigung entsprechend einrichten.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit einen Verteidiger ausschließlich mit der Einholung der Akteneinsicht zu beauftragen. Die Akte wird dem Verteidiger dann im Original übersandt. Es ist dem Verteidiger gem. § 147 StPO gestattet, Ablichtungen des Akteninhalts seinem Mandanten zur Verfügung zu stellen. Daraus ergibt sich, dass der Verteidiger die Verfahrensakte in Kopie an seinen Mandanten aushändigen darf.
Sie erhalten den digitalen Abzug der gewünschten Akte zum Festpreis von 77,00 € (inkl. MwSt.) zzgl. Auslagen für die Erstellung der Ablichtungen.
Grundsätzlich kann ein Antrag auf Gewährung der Akteneinsicht in jeder Lage des Verfahrens gestellt werden.
In Strafverfahren wird die Akteneinsicht in der Regel nach Abschluss der Ermittlungen gewährt, sodass es hier eventuell zu Verzögerungen kommen kann.
Auch nach dem rechtskräftigen Abschluss eines Verfahrens ist die Akteneinsicht grundsätzlich noch möglich.
Sie beauftragen uns durch Ausfüllen des Formulars.
Anschließend erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail mit den benötigten Zahlungsinformationen.
Wir beantragen gegenüber der Behörde die gewünschte Akteneinsicht.
Je nach Art und Stand des Verfahrens kann bis zur Gewährung der Akteneinsicht ein Zeitraum von mehreren Monaten vergehen.
Sobald wir die Akte erhalten haben, erstellen wir die gewünschten Ablichtungen und übersenden Ihnen die entsprechende Rechnung.
Nach Zahlung der Kostenrechnung erhalten Sie die Ablichtung der Akte auf dem gewünschten Wege übersandt.
Der uns erteilte Auftrag bezieht sich ausschließlich auf die Gewährung der Akteneinsicht.
Sofern Sie nach dem Erhalt der Ablichtung der Akte eine Verteidigung im Ermittlungsverfahren oder in der Hauptverhandlung vor Gericht durch uns wünschen, kontaktieren Sie uns am besten telefonisch, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Tobias Eskowitz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht