Jetzt Online-Akteneinsicht beantragen

Beim Fachanwalt für Strafrecht

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Die Online-Akteneinsicht zu beantragen ist Ihr gutes Recht – und oft entscheidend für den Verlauf und Ausgang eines Verfahrens. Sie liefert Einblick in den aktuellen Stand des Verfahrens, offenbart die gegen Sie erhobenen Vorwürfe oder Beweise – und ist damit eine zentrale Grundlage für jede Verteidigungs- oder Interessenstrategie.

 

Ob Beschuldigter, Geschädigter oder Versicherungsunternehmen: Über unsere Plattform können Sie bequem und sicher die Online-Akteneinsicht beantragen – bundesweit, digital und rechtlich begleitet durch unsere auf Strafrecht spezialisierte Kanzlei.

Ihr Ansprechpartner - Rechtsanwalt Tobias Eskowitz

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  • Vertretung bundesweit - digital und flexibel

Online-Akteneinsicht beantragen in 3 Schritten

FAQ-Bereich:

Online-Akteneinsicht - Ihre Fragen, unsere Antworten

1. Wer kann eine Online-Akteneinsicht beantragen?
Die Online-Akteneinsicht können folgende Personen beantragen:

• Beschuldigte in einem Strafverfahren
• Geschädigte / Opfer einer Straftat
• Versicherungsunternehmer

Unsere Kanzlei prüft im Vorfeld anhand Ihrer Angaben, ob eine Akteneinsicht in Ihrem Fall rechtlich zulässig ist.

2. Was kostet es, eine Online-Akteneinsicht zu beantragen?
Wenn Sie eine Online-Akteneinsicht beantragen, fällt ein Festpreis von 82,99 € (inkl.
MwSt.) an. Gegebenenfalls entstehen zusätzliche Auslagen, etwa für Ablichtung oder
digitale Kopien. Eine vollständige Kostenübersicht haben wir für Sie hier
zusammengestellt.

3. Ab wann kann ich eine Online-Akteneinsicht beantragen?
Sie können die Online-Akteneinsicht beantragen, sobald ein Verfahren eingeleitet
worden ist, in welchem Sie als Beschuldigter, Geschädigter oder Versicherung beteiligt
sind. Dies ist in der Regel auch dann noch möglich, wenn das Verfahren bereits beendet
ist.

4. Wie lange dauert es, bis ich meine Online-Akteneinsicht erhalte?
Sobald Sie bei uns die Online-Akteneinsicht beantragen, stellen wir den Antrag direkt bei
der zuständigen Behörde oder dem zuständigen Gericht. Die Bearbeitungszeit hängt
stark vom Einzelfall ab. In manchen Verfahren kann es mehrere Wochen bis Monate

Hinweis: Im Strafverfahren wird die Akteneinsicht in der Regel erst nach Abschluss der
Ermittlungen gewährt.

Gründe dafür sind unter anderem:
• Der aktuelle Bearbeitungsstand der Ermittlungen (z. B. ob das Verfahren noch
läuft oder abgeschlossen ist)
• Die Auslastung der Behörde oder Staatsanwaltschaft
• Die Zuständigkeit (z. B. kleinere Amtsgerichte reagieren teils schneller als große
Staatsanwaltschaften)
• Ob die Akte bereits digitalisiert ist oder erst aufbereitet werden muss
• Ob es sich um eine umfangreiche Akte mit vielen Beweismitteln handelt

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