Online-Akteneinsicht

Unser Service für Ihr Ermittlungsverfahren

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Führen Behörden ein Verfahren, von welchem Sie betroffen sind, ist eine Äußerung im Verfahren ohne Kenntnis der vollständigen Sachlage nicht ratsam. Dies gilt in Strafverfahren ebenso wie in Bußgeldverfahren und anderen behördlichen Verfahren.

Zunächst ist daher die Sichtung der vollständigen Akte erforderlich, sodass man einen Überblick über den möglichen Tatvorwurf und die entsprechenden Beweismittel (Zeugenaussagen, Lichtbilder etc.) erhält und sodann über ein weiteres Vorgehen sinnvoll entscheiden kann.

 

 


Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit über unsere Kanzlei, die bundesweit auf dem Gebiet der Strafverteidigung, aber auch im Opferrecht und in Bußgeldsachen tätig ist, Einsicht in die Verfahrensakte zu erhalten. Dies gilt für Beschuldigte ebenso wie für Geschädigte.

Es kann auch Akteneinsicht bei allen anderen Gerichten und Behörden in Deutschland über die Online-Akteneinsicht beantragt werden, etwa auch in Verwaltungsakten.

Welche Kosten fallen an?

Sie erhalten den digitalen Abzug der gewünschten Akte zum Festpreis von 77,00 € (inkl. MwSt.) zzgl. Auslagen für die Erstellung der Ablichtungen.

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Wann kann Akteneinsicht beantragt werden?

Grundsätzlich kann ein Antrag auf Gewährung der Akteneinsicht in jeder Lage des Verfahrens gestellt werden.

In Strafverfahren wird die Akteneinsicht in der Regel nach Abschluss der Ermittlungen gewährt, sodass es hier eventuell zu Verzögerungen kommen kann.

Auch nach dem rechtskräftigen Abschluss eines Verfahrens ist die Akteneinsicht grundsätzlich noch möglich.

So funktioniert die Online-Akteneinsicht

Was geschieht nach der Online-Akteneinsicht?

Der uns erteilte Auftrag bezieht sich ausschließlich auf die Gewährung der Akteneinsicht.

Sofern Sie nach dem Erhalt der Ablichtung der Akte eine Vertretung durch uns wünschen, kontaktieren Sie uns am besten telefonisch, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

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Ihr Ansprechpartner

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Tobias Eskowitz

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht