
Ihr Ansprechpartner
Tobias Eskowitz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Die Akteneinsicht in Ermittlungsakten oder andere Akten von Behörden spielt eine zentrale Rolle, wenn Sie in ein strafrechtliches Verfahren involviert sind – sei es als Beschuldigter, Geschädigter oder Rechtsanwalt.
Sie ermöglicht es, den genauen Stand des Verfahrens zu erkennen, Beweise zu prüfen und die beste Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Über unsere Webseite können Sie die Akteneinsicht bequem online beauftragen und bei Bedarf sodann von unserer rechtlichen Expertise profitieren.
Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit über unsere Kanzlei, die bundesweit auf dem Gebiet der Strafverteidigung, aber auch im Opferrecht und in Bußgeldsachen tätig ist, Einsicht in die Verfahrensakte zu erhalten. Dies gilt für Beschuldigte ebenso wie für Geschädigte.
Es kann auch Akteneinsicht bei allen anderen Gerichten und Behörden in Deutschland über die Online-Akteneinsicht beantragt werden, etwa auch in Verwaltungsakten.
Sie erhalten den digitalen Abzug der gewünschten Akte zum Festpreis von 77,00 € (inkl. MwSt.) zzgl. Auslagen für die Erstellung der Ablichtungen.
Grundsätzlich kann ein Antrag auf Gewährung der Akteneinsicht in jeder Lage des Verfahrens gestellt werden.
In Strafverfahren wird die Akteneinsicht in der Regel nach Abschluss der Ermittlungen gewährt, sodass es hier eventuell zu Verzögerungen kommen kann.
Auch nach dem rechtskräftigen Abschluss eines Verfahrens ist die Akteneinsicht grundsätzlich noch möglich.
Sie beauftragen uns durch Ausfüllen des Formulars.
Anschließend erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail mit den benötigten Zahlungsinformationen.
Wir beantragen gegenüber der Behörde die gewünschte Akteneinsicht.
Je nach Art und Stand des Verfahrens kann bis zur Gewährung der Akteneinsicht ein Zeitraum von mehreren Monaten vergehen.
Sobald wir die Akte erhalten haben, erstellen wir die gewünschten Ablichtungen und übersenden Ihnen die entsprechende Rechnung.
Nach Zahlung der Kostenrechnung erhalten Sie die Ablichtung der Akte auf dem gewünschten Wege übersandt.
Der uns erteilte Auftrag bezieht sich ausschließlich auf die Gewährung der Akteneinsicht.
Sofern Sie nach dem Erhalt der Ablichtung der Akte eine Vertretung durch uns wünschen, kontaktieren Sie uns am besten telefonisch, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Tobias Eskowitz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht