Online-Akteneinsicht – einfach & rechtssicher beantragen!

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Die Online-Akteneinsicht zu beantragen ist Ihr gutes Recht – und oft entscheidend für den Verlauf und Ausgang eines Verfahrens. Sie liefert Einblick in den aktuellen Stand des Verfahrens, offenbart die gegen Sie erhobenen Vorwürfe oder Beweise – und ist damit eine zentrale Grundlage für jede Verteidigungs- oder Interessenstrategie.

 

Ob Beschuldigter, Geschädigter oder Versicherungsunternehmen: Über unsere Plattform können Sie bequem und sicher die Online-Akteneinsicht beantragen – bundesweit, digital und rechtlich begleitet durch unsere auf Strafrecht spezialisierte Kanzlei.

Welche Kosten fallen an?

Sie erhalten den digitalen Abzug der gewünschten Akte zum Festpreis von 82,99 € (inkl. MwSt.) zzgl. Auslagen für die Erstellung der Ablichtungen.

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Wann kann Akteneinsicht beantragt werden?

Grundsätzlich kann ein Antrag auf Gewährung der Akteneinsicht in jeder Lage des Verfahrens gestellt werden.

In Strafverfahren wird die Akteneinsicht in der Regel nach Abschluss der Ermittlungen gewährt, sodass es hier eventuell zu Verzögerungen kommen kann.

Auch nach dem rechtskräftigen Abschluss eines Verfahrens ist die Akteneinsicht grundsätzlich noch möglich.

So funktioniert die Online-Akteneinsicht

Was geschieht nach der Online-Akteneinsicht?

Der uns erteilte Auftrag bezieht sich ausschließlich auf die Gewährung der Akteneinsicht.

Sofern Sie nach dem Erhalt der Ablichtung der Akte eine Vertretung durch uns wünschen, kontaktieren Sie uns am besten telefonisch, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

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Rechtsanwalt Tobias Eskowitz

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